Änderungen für gesetzlich Versicherte

Mehr Untersuchungen

Wussten Sie?

Ab sofort haben gesetzlich Versicherte schon ab dem 6. Lebensmonat ihres Kindes Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bei den Untersuchungen bis zum 33. Lebensmonat erhalten Eltern Tipps zur Mundgesundheit.

Neu im Leistungskatalog der Krankenkassen sind zudem Fluorid-Anwendungen: Vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat eines Kindes kann zweimal je Kalenderhalbjahr Fluoridlack aufgetragen werden. Dieser härtet den Zahnschmelz. Vor dem 1. Juli 2019 war die zahnmedizinische Vorsorge erst ab dem 30. Lebensmonat des Kindes Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Vereinbaren Sie gerne Ihren Termin unter Tel. 06032 2081.

Zurück